Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01-01-2026

§ 1) Das ”Institut für Coaching und Achtsamkeit“ (im Folgenden “ICA” genannt) behält sich das Recht vor, Seminare bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen oder einzelne Termine zu verlegen. Verlegt das ICA ein Seminar auf einen Termin, den der Teilnehmer zeitlich nicht einrichten kann und teilt er dies dem ICA bis spätestens 1 Tag vor dem Ausweichtermin mit, fällt keine Seminargebühr an. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Seminar ersatzlos abgesagt wird.

§ 2) Der Besuch von Seminaren, Aus- und Weiterbildungen des ICA erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Ton- und Videoaufzeichnungen der Seminare, Aus- und Weiterbildungen sind grundsätzlich und ausdrücklich untersagt. 

Das ICA übernimmt eine Haftung nur nach den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen:

§ 2.1) Gegenüber Unternehmern haftet das ICA für Schäden, außer im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur dann, wenn und soweit das ICA, deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das ICA für jedes schuldhafte Verhalten seitens der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 2.2) Gegenüber Verbrauchern haftet das ICA nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von dem ICA zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung, haftet das ICA jedoch nicht für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 2.3) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter*innen, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des ICA, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens gesetzlicher Vertreter*innen, leitender Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen des ICA.

§ 3) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmer*innen oder Verbraucher*innen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch das ICA und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen (wie z.B. Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz).

§ 4) Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des/der Dozierenden, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars.

§ 5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Sie gelten zudem auch für Mitarbeiter*innen des ICA.

§ 6) Probezeit im ersten Modul

Das erste Modul der Ausbildung gilt für alle Teilnehmenden als Probezeit. In dieser Phase soll beiden Seiten – den Teilnehmenden sowie dem ICA – die Möglichkeit gegeben werden, zu prüfen, ob die Ausbildung den Erwartungen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen entspricht.

Sollte sich während oder im Anschluss an das erste Modul herausstellen, dass eine weitere Teilnahme aus fachlichen, persönlichen oder organisatorischen Gründen nicht sinnvoll erscheint, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, die Teilnahme an der Ausbildung ohne weitere Verpflichtungen zu beenden. Der Ausstieg muss spätestens vor Beginn des zweiten Moduls vom ICA  (oder wenn es von der teilnehmenden Person ausgeht, dem ICA gegenüber) schriftlich mitgeteilt und erklärt werden.

Im Falle einer solchen Beendigung werden bereits geleistete Ausbildungsgebühren anteilig für noch nicht in Anspruch genommene Ausbildungsabschnitte zurückerstattet. Gebühren für bereits absolvierte Module oder zuvor erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.

Ein Anspruch auf Fortsetzung der Ausbildung besteht seitens der Teilnehmenden nur, sofern das ICA keine wesentlichen Gründe sieht, die einer weiteren Teilnahme entgegenstehen.

Allgemeine Anmeldebedingungen:

Nach Eingang Ihrer Anmeldung für das Ausbildungsangebot erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Email.

Ihr Ausbildungsplatz ist fest reserviert, sobald Ihre Anmeldung vorliegt und Sie eine Bestätigung per E-Mail erhalten haben.

Bei Rücktritt nach der Anmeldung erheben wir nach Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung folgende Gebühren:
bis 30 Tage (bei Weiterbildungen/Kursen 14 Tage) vor Veranstaltungsbeginn: keine Gebühr, danach: 100% der Gebühr.

Wir behalten uns vor, Veranstaltungstermine bis 30 Tage (bei Weiterbildungen/Kursen 14 Tage) vor Beginn, aus organisatorischen Gründen zu verschieben. Danach bleiben die Termine auf der Website verbindlich. Teilnehmende sind verpflichtet, selbstständig für den Abgleich zu sorgen.

Im Falle von Terminänderungen, -verschiebungen oder sonstigen organisatorisch bedingten Anpassungen haftet das ICA nicht für hieraus entstehende zusätzliche Aufwendungen der Teilnehmenden. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschließend, für Reise- und Unterkunftskosten, Storno- oder Umbuchungsgebühren sowie für Kosten und Aufwendungen im Kontext der Beantragung, Bewilligung oder Abwicklung von Fördermitteln. Derartige Kosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

Wird der für Sie reservierte Platz über die Warteliste besetzt, ist eine kostenlose Umbuchung auf einen freien Platz in einer der nächsten Ausbildungen möglich.
Sollte der Kurs vonseiten des Veranstalters aus einem wichtigen Grund abgesagt werden, zum Beispiel bei weniger als 6 Teilnehmer*innen (bei Kursen und Weiterbildungen weniger als 4 Teilnehmer*innen), Krankheit oder höherer Gewalt, so wird der evtl. bereits entrichtete Betrag unverzüglich zurückerstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden.

© 2026, Institut für Coaching und Achtsamkeit (ICA) Inhaber – Mathias Riedel